Hier gilt es, verschiedene Aspekte zu bedenken. Zunächst ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Beschäftigungsverbot. Wenn Sie also sich gesund genug fühlen, dürfen Sie auch ohne Rücksprache mit dem Arzt wieder zur Arbeit gehen. Sie sind auch komplett versichert, z. B. bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit.
Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber. Seinerseits besteht nämlich eine Fürsorgepflicht. So kann von Ihnen nicht erwartet werden, dass Sie voll wieder einsatzfähig sind. Es ist daher auch möglich, in einem verringerten Umfang zu arbeiten. Während dieser Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Entgeltfortzahlung. Eine Teilarbeitsfähigkeit ist im deutschen Recht nicht bekannt.