Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer informieren ihren Arbeitgeber daher unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und suchen – sofern erforderlich – einen Arzt auf.
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Dennoch kommt es wieder vor, dass Arbeitgeber ihre Angestellten auffordern, eine AU in Papierform vorzulegen. Das ist überflüssig.
Wir haben uns daher entschieden, zukünftig keine AUs mehr auszudrucken. Sie als Patient müssen lediglich dem Arbeitgeber mitteilen, von wann bis wann Sie krank geschrieben sind. Da es nun elektronisch seit Anfang des Jahres 2024 nahezu reibungslos funktioniert, möchten wir der Umwelt zuliebe den Ausdruck vermeiden.