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Die elektronische Patientenakte (ePA) – Ihre Gesundheitsdaten immer dabei

Geschrieben in Aktuelles am
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, macht wichtige Gesundheitsinformationen digital verfügbar. Befunde, Arztbriefe, Krankenhausberichte und weitere medizinische Unterlagen können dort sicher gespeichert und von Ihnen selbst eingesehen werden.

Welche Vorteile hat die ePA?

Die ePA kann die medizinische Versorgung einfacher und übersichtlicher machen. Statt Befunde und Arztbriefe aus verschiedenen Praxen und Krankenhäusern mühsam zusammenzusuchen, können wichtige Informationen zentral an einem Ort verfügbar sein.

Das kann helfen,

  • unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden,
  • wichtige Vorbefunde schneller zu berücksichtigen,
  • einen besseren Überblick über Ihre Medikamente zu erhalten,
  • die Zusammenarbeit zwischen Hausärzten, Fachärzten, Krankenhäusern und weiteren Behandelnden zu verbessern.

Besonders hilfreich ist auch die elektronische Medikationsliste, die auf Grundlage der eingelösten E-Rezepte automatisch aufgebaut wird. Sie kann dabei unterstützen, mögliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten frühzeitig zu erkennen.

Wie kann ich meine ePA nutzen?

Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine ePA-App zur Verfügung. Darüber können Sie Ihre persönlichen Gesundheitsdaten einsehen und – je nach Funktion – selbst Dokumente hinzufügen, Zugriffsrechte verwalten und nachvollziehen, wer auf Ihre Akte zugegriffen hat.

Sie entscheiden grundsätzlich selbst, wer Ihre Gesundheitsdaten einsehen darf. Auch einzelne Dokumente können je nach Situation verborgen oder gelöscht werden.

Wichtig: Denken Sie auch an Ihre Fachärzte!

Damit die ePA wirklich ihren größten Nutzen entfalten kann, sollte sie möglichst vollständig sein.

Bitte sprechen Sie deshalb bei Ihren Besuchen bei Fachärztinnen und Fachärzten aktiv an, dass relevante Befunde, Arztbriefe und Untersuchungsergebnisse in Ihre ePA eingestellt werden.

Viele wichtige Informationen entstehen beispielsweise beim Kardiologen, Orthopäden, Hautarzt, Gynäkologen oder im Krankenhaus. Wenn diese Informationen in Ihrer ePA verfügbar sind, können wir sie bei Ihrer weiteren Behandlung leichter berücksichtigen.

Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Leistungserbringer bestimmte im Rahmen der aktuellen Behandlung erhobene Dokumente, beispielsweise Befundberichte und Arztbriefe, in die ePA einstellen.

Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrem nächsten Facharzttermin einfach:
„Können Sie den Befund bzw. Arztbrief bitte in meine ePA einstellen?“

So helfen Sie mit, dass Ihre behandelnden Ärzte, also wir Hausärzte, ein möglichst vollständiges Bild Ihrer Krankengeschichte erhalten – und Ihre medizinische Versorgung bestmöglich koordiniert werden kann.

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