Patientenverfügung

Geschrieben in Aktuelles > Allgemeinmedizin am
Oft hören wir von unseren Patienten, aber auch im Gespräch mit Freunden und Familie, dass man sich ein Lebensende in Würde wünscht.

Kaum jemand kann sich vorstellen, an „Schläuchen hängend“ die letzten Wochen und Monate zu verbringen. Aber die Nachfrage, ob diese Situation auch entsprechend geregelt ist, endet meist mit einem Achselzucken. Dabei ist ausreichend Gelegenheit durch die Patientenverfügung gegeben.

Aktuell sind rund 180 Musterverfügungen von allen möglichen Organisationen im Umlauf. Eine von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eingesetzte Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht Textbausteine mit Beispielen veröffentlicht. Dies ist im Internet unter www.bmj.bund.de aufzurufen.

Grundsätzlich gilt, dass die Verfügung möglichst konkret auf bestimmte medizinische Konstellationen abgestellt ist. Das Papier kann sich auf einzelne Fälle beziehen (z. B. Wachkoma, Demenz) oder auch umfassender sein. Unmd selbstverständlich kann der Patient darin auch bestimmen, dass er in den Genuss aller medizinisch indizierten lebenserhaltenden Therapien kommen möchte.

Die Entscheidung, was der Patient sich vorstellt, kann niemand ihm abnehmen. So muss man sich Gedanken machen über Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Soll dies auch künstlich erfolgen, sind Sorgen hinsichtlich „Verdursten“ berechtigt? Möchte man neben Schmerzmitteln auch bewußtseinsdämpfende Medikamente bekommen?

Wichtig bei allen Gedanken und Sorgen, die sich jeder zum Thema Sterben und Tod macht, ist die Tatsache, dass es in Deutschland keine aktive Sterbehilfe gibt. Es gibt sicherlich Situationen im Leben, wo der ein oder andere sich eine aktive Unterstützung zum Tode wünschen könnte, aber dies ist aufgrund unserer Geschichte im 3. Reich undenkbar. Aber es sichert uns auch zu, dass wir keine Angst bei einer Verfügung haben müssen, dass Entscheidungen später gegen unseren ausdrücklichen Willen geschehen könnten.

Unser Vorschlag ist, dass sich die Patienten mit Hilfe der Vorlagen, z. B. aus dem Internet, mit ihrer Familie zusammensetzen und bei Rückfragen sich an ihre Hausärzte wenden. Dann gibt es keine unliebsamen Verwirrungen, wenn eine plötzliche Erkrankung eintritt und „das Kind in den Brunnen gefallen ist.“

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