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Änderung der Heilmittel-Richtlinien

Geschrieben in Aktuelles > Allgemeinmedizin am
Ab dem ersten Juli 2004 gelten neue Heilmittel-Richtlinien. Sie regeln die Versorgung der Patienten hinsichtlich der Physikalischen Therapie (also z. B. Krankengymnastik, Massage), der Podologie (spezielle Fußpflege), der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Ergotherapie.

Eine Veränderung war notwendig geworden, da die Kostensteigerung in diesem Bereich deutlich überproportional war. Offiziell wird argumentiert, dass die Qualität der Versorgung besser werden soll.

Was bedeutet dies für uns Ärzte und für Sie als Patient? Neben der – für uns – angenehmen Tatsache, dass die Zahl der Diagnosen auf den Rezepten deutlich reduziert wurden, ist vor allem die Festlegung der maximalen Verschreibungsmenge von Bedeutung. So dürfen im Regelfall nur noch 6 Anwendungen verordnet werden. Ausnahmen sind bestimmte logopädische und ergotherapeutische Maßnahmen. Die behandlungsfreien Intervalle werden von 6 auf 12 Wochen verlängert, ehe eine erneute Verordnung erfolgen kann. Diese aufgeführten Regeln gelten für prognostisch kurzfristigen Behandlungsbedarf.

Anders verhält es sich bei chronisch langfristig erkrankten Patienten. Dazu zählen rheumatische Krankheiten, Bandscheibenvorfälle, Lähmungen, Schlaganfall und ähnliche Erkrankungen. Hier darf weiterhin häufig verordnet werden.

Zusammenfassend soll die Reform zu einer Verringerung der Kosten führen, ohne dass dabei die chronisch erkrankten Patienten darunter leiden.

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