Sonnenfreude ja, aber ohne Reue

Geschrieben in Aktuelles > Reisemedizin am
Der Sommer meldet sich zurück, die ersten sommerlichen Temperaturen haben bereits im Mai Badefreunde u. Sonnenhungrige ins Freie gelockt. Doch Vorsicht ist geboten. Schnell kann ein zu intensives Sonnenbad Hautreizungen , Sonnenbrände u. langfristig die Entwicklung von Hautkrebs verursachen.

Dabei handelt es sich um veränderte Zellen in der Haut,  die auch für die Pigmentbildung u. damit für die Bräune der Haut verantwortlich sind. In den letzten Jahren ist es zu einem Anstieg der Erkrankungszahlen  des schwarzen Hautkrebses, auch Melanom genannt,  gekommen. Neben anderen Faktoren macht man im wesentlichen eine zunehmende Sonnenbelastung der Haut durch  kurzfristige , aber intensive UV-Bestrahlung , wie  sie beispielsweise beim Sonnenbaden im Winter oder beim Solariumbesuch vorkommt, verantwortlich.
Insbesondere der UV-A-Anteil des ultravioletten Lichtes führt zu einer Schädigung der Erbinformationen ( DNA ) der Hautzellen. Auch Sonnenbrände im Kinder- und  Jugendalter  misst man eine nicht zu unterschätzende Bedeutung bei der Hautkrebsentstehung bei. Besonders gefährdet sind Menschen mit heller Haut, heller Augenfarbe, mit zahlreichen Sommersprossen , rotblondem Haartyp und ungenügender Bräunungsreaktion.
Melanome können sich  spontan auf unveränderter Haut oder auch aus schon länger  bestehenden Muttermalen entwickeln.

Schützen Sie sich vor zu intensiver Sonneneinstrahlung durch das Tragen entsprechender Kleidung  (auch an Kopf, Ohren u. Nacken denken!) , sowie durch die Verwendung  von  Sonnenschutzpräparaten mit  hohem Lichtschutzfaktor, die Sie wenigsten eine halbe Stunde vor der Sonnenexposition  auftragen sollten. Vermeiden Sie zu langes Sonnenbaden ; generell sollte in der Mittagszeit die Sonnenexposition möglichst kurzgehalten werden.
Antioxidantien, wie die Vitamine C und E, können die Hautempfindlichkeit für die UV-B-Strahlung, einem weiteren schädlichen Anteil der ultravioletten Strahlung, reduzieren. Möglicherweise lässt sich dadurch das Hautkrebsrisiko  reduzieren.

Vorsichtig ist geboten, wenn es sich um  blande Flecken handelt mit  unscharf begrenzter Umrandung,  mit einer Größe von mehr als  5mm, mit unterschiedlichen Farbtönen, mit knotiger Erhabenheit  oder gar mit neu aufgetretenen Veränderungen wie Entzündungszeichen , Blutungen oder Geschwüren.

Stellen Sie solche oder ähnliche Veränderung auf Ihrer Haut fest , zögern sie nicht , einen Arzt aufzusuchen.

Ab  Sommer 2008 wird die Untersuchung auf Hautkrebs beim Hautarzt oder auch beim Hausarzt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.
Das bedeutet: ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle 2 Jahre Anspruch  auf eine Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung.

Nutzen Sie dieses sinnvolle Angebot zu Ihrer persönlichen Gesunderhaltung.
Sprechen Sie uns an!

Ihre Hausarztpraxis  Auf der Geist

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