Digitale Selbstvermessung im Trend

Geschrieben in Aktuelles am
Laut einer repräsentativen Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom soll rund ein Drittel der bundesdeutschen Bevölkerung seine Gesundheitsdaten aufzeichnen.

Ob Schlafdauer, Bewegung, Herzfrequenz, Kalorienverbrauch oder Blutdruck, Smart- phones, Wearables oder Computeruhren ermöglichen das Anlegen einer individuellen Gesundheitsdatenakte für den Nutzer. Die Geräte sind erst wenige Jahre auf dem Markt.

Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen begrüßen diesen Trend, erwarten sie doch, dass in ein Paar Jahren die meisten Bürger mit einem solchen Messgerät arbeiten. Inwieweit die gesammelten Biodaten auf der geplanten elektronischen Patientenakte ihren Platz finden, bleibt abzuwarten. Vertreter der Bundesärztekammer äußern Bedenken, die Nutzung der elektronischen Patientenakte könne nur durch die Sammlung solider, verlässlicher Messwerte Erfolg versprechen, wie sie durch den Einsatz von Geräten nach den strengen Kriterien des Medizinproduktegesetzes zu gewinnen seien.

Immerhin sind etwas drei Viertel der befragten Nutzer bereit, ihre gesammelten Messdaten an Ärzte oder Krankenkassen weiterzugeben. Im Gegenzug könnte mit der Auszahlung von Prämien gerechnet werden. So haben beispielsweise bereits die AOK-Nordost oder die Barmer-GEK ihren Versicherten eigene Apps zur Dokumentation ihres gesunden Lebensstiles und Weitergabe an die Kassen angeboten, um die Preisgabe der Daten mit Gutscheinen, Rabatten bei Prämien oder Bonuspunkten zu honorieren.

Allerdings sind die Bedenken um den Datenschutz ein nicht unerhebliches Thema.

Die Geräte beinhalten auch Risiken, z. B. hinsichtlich falscher Messwerte oder falscher Ratschläge. So wurden durch die Stiftung Warentest nur zwei von zwölf getesteten Fitness-Armbändern mit dem Urteil „gut“ ausgezeichnet.

Bundesjustizminister Heiko Maas will prüfen lassen, die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung einzuschränken. Stellen Versicherte ihrer Krankenkasse beispielsweise ihre Gesundheitsdaten nicht zur Verfügung, so darf ihnen daraus keine Nachteil entstehen.

Bis zur Festlegung definierter Standards, die sich in erster Linie an Qualität und Datenschutz des Anwenders orientieren, bleibt die Nutzung der neuen Medien jedem Einzelnen zur individuellen Verbesserung seines Lebensstiles überlassen.

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