Bei der verkehrsmedizinischen Begutachtung steht die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit für motorisierte Kraftfahrzeuge an erster Stelle.

Akute wie chronische Erkrankungen sind neben bestimmten Therapiearten , z. B. Medikamenten, häufige Gründe für eine Einschränkung oder aber auch für eine Unfähigkeit für eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

Dabei steht die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit für motorisierte Kraftfahrzeuge unter Berücksichtigung des zeitlichen Zusammenhanges zu den genannten Gründen an erster Stelle.