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Die Praxisgebühr entfällt am 1. Januar 2013

Geschrieben in Aktuelles am
Warum ist es wichtig, dass Sie auch nach Wegfall der Praxisgebühr nur mit einer Überweisung durch den Hausarzt einen anderen spezialisierten Facharzt aufsuchen?
  • Weil Hausärzte viele Gesundheitsstörungen schneller behandeln und ggf. eine Weiterbe- handlung bei einem Spezialisten vorbereiten bzw. beschleunigen können.
  • Weil Hausärzte meist den am besten geeigneten Spezialisten für die geklagten Gesundheitsstörungen kennen und benennen können.
  • Weil Hausärzte ohne Überweisung meist keinen Behandlungsbericht des spezialisierten Facharztes erhalten.

Nur mit einem Behandlungsbericht:

  • erfahren wir überhaupt von Erkrankungen, die andere Ärzte bei Ihnen diagnostiziert haben,
  • können wir Sie zu von den Spezialisten empfohlenen Maßnahmen und Medikamenten beraten,
  • können wir im Zweifelsfall lebensgefährliche Wechselwirkungen dieser Medikamente mit den von uns verordneten Medikamenten berücksichtigen und können Ihre Therapie in ein ganzheitliches Konzept eingliedern,
  • können wir die Ihnen vom Spezialisten eventuell verordneten Medikamente gegebenenfalls weiterverordnen,
  • können wir Atteste und Bescheinigungen für Berentung, Kuren und Rehabilitationen, Versorgungsamt, Arbeitsamt und vieles mehr sinnvoll und umfassend ausstellen,
  • können wir z. B. bei Krankenhauseinweisungen wichtige Befunde weitergeben und Doppel- untersuchungen vermeiden.

Damit Ihnen durch den Wegfall der Praxisgebühr keine derartigen Nachteile entstehen, suchen Sie bitte weiter nur mit einer Überweisung Ihres Hausarztes einen Spezialisten auf!

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